Sofern der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages, aber bis zu 90 Tagen vor Mietbeginn kündigt, behält der Vermieter einen Betrag von 80,- Euro als Bearbeitungskosten ein. Die restliche Anzahlung wird erstattet.
Bei Rücktritt werden fällig:
– 90 - 60 Tage vor Mietbeginn = 20% des Übernachtungspreises
– 59 - 30 Tage vor Mietbeginn = 60% des Übernachtungspreises
– 29 - 7 Tage vor Mietbeginn = 80% des Übernachtungspreises
– 6 - 1 Tag/e bzw. am Tage des Mietbeginns und bei Nichtantritt des Mietverhältnisses = 100% des Übernachtungspreises
Bei späterer Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
Die vorgenannten Stornokosten sind sofort fällig und können mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Gelingt es, das Objekt für den im Mietvertrag angegebenen Mietzeitraum ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, so ermäßigt sich der zu zahlende Mietausfall um die anderweitig erzielten Einnahmen. Die 80,- Euro Bearbeitungskosten werden dennoch fällig.
Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter vorzuschlagen, ohne dass eine Verpflichtung des Vermieters besteht, diesen zu akzeptieren.
Stand: 11/2023